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Bestattungsrecht – Asche verstreuen oder nicht?

Bestattungsrecht – Asche verstreuen oder nicht?

Rund 75 % sind FÜR eine Änderung des Bestattungsgesetzes


Die Asche des verstorbenen Onkels im Garten verstreuen? Die Urne mit den Überresten der Mutter für zwei Jahre auf dem Kaminsims stellen? Bisher ist das in Schleswig-Holstein nicht gestattet. Die Piratenfraktion im Landtag will das ändern und das Bestattungsgesetz lockern. Konkret möchten die Piraten, dass jeder selbst schriftlich festlegen kann, was nach dem Tode mit der Asche einmal geschehen soll. Angehörigen könnte es danach erlaubt werden, die Urne für bis zu zwei Jahre in ihrer Wohnung aufzubewahren. Zudem soll erlaubt werden, die Asche von Verstorbenen außerhalb vor Friedhöfen zu verstreuen. Piraten-Fraktionschef Breyer betonte, die vorgeschlagenen Regelungen sollten nur für Menschen gelten, die ihren letzten Hauptwohnsitz in Schleswig-Holstein hatten, um „Bestattungstourismus“ zu verhindern.


ANTRAG ZUR ÄNDERUNG DES BESTATTUNGSGESETZES


Nun gaben die Piraten zu dem Thema eine Umfrage in Auftrag. TNS Infratest befragte im November und Dezember rund 300 Haushalte in Schleswig-Holstein am Telefon. Danach sehen 75 Prozent der Schleswig-Holsteiner eine Modernisierung des Bestattungsrechts positiv. Die Piraten brachten einen entsprechenden Antrag zur Änderung des Bestattungsgesetzes in den Landtag ein. Kommende Woche soll über ihn abgestimmt werden.


NORDKIRCHE: TRAUERKULTUR WIRD PRIVATISIERT


Die Nordkirche kritisiert die Gesetzesinitiative. Pressesprecher Stefan Döbler warnte, „eine Aufweichung oder Aufhebung der bestehenden Regelungen würde die Erinnerungs- und Trauerkultur immer weiter privatisieren und zu einer weiteren Anonymisierung der Verstorbenen führen.“


ALHEIT: BREITER KONSENS NOTWENDIG


Bereits im März 2016 debattierte der Landtag das Thema. Damals zeigten sich die anderen Fraktionen im Landtag grundsätzlich offen dafür, das Regelwerk für Bestattungen zu verändern. Sie wollten aber noch viele Detailfragen klären. Aus der CDU kamen damals kritische Töne. Die Unions-Abgeordnete Petra Nicolaisen wollte beispielsweise wissen, wer garantiere, dass die Urne nach zwei Jahren tatsächlich beigesetzt wird. Die Grünen fragten, ob es mit der Totenwürde vereinbar sei, wenn die Asche privat aufbewahrt oder auf einem Privatgrundstück verstreut werde. Und Sozialministerin Kristin Alheit (SPD) machte klar, dass bei so einer Frage auf jeden Fall ein breiter Konsens notwendig sei.


Und auch in den Kommentaren tun Leser ihre Meinung kund, so zum Beispiel Wolfgang Töde: „Das ist das erste Mal, dass ich den Piraten zustimmen kann. Wichtig ist, dass ich einen Platz habe, an dem ich die letzte Ruhe finde, an dem ich mich wohlfühlte und lebte. Das gilt auch umgekehrt für meine Frau. Ich möchte selbst entscheiden, wo meine Asche hinkommt. Im Endeffekt werden wir doch alle wieder zu einem Teil der Natur.“


(Quelle: http://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Bestattungsrecht-Asche-verstreuen-oder-nicht,bestattungsrecht110.html)

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