FAQ – Häufig gestellte Fragen

Willkommen in unserem FAQ-Bereich


Hier beantworten wir häufig gestellte Fragen.

Ausbildung

  • Gibt es eine Möglichkeit, sich zum Bestatter ausbilden zu lassen?

    Ja, es gibt sogar mehrere. Man kann sich zunächst ein kaufmännisches Wissen aneignen, zum Beispiel in Form einer Ausbildung zum Kaufmann/zur Kauffrau für Büromanagement beim Bestatter. Während schulisch viele Dinge zu BWL, KLR etc. abgedeckt und erklärt wird, kann einem der Betrieb das Wissen und das einfühlsame Arbeiten mit Verstorbenen und Angehörigen vermitteln. Darüber hinaus bietet der VUB die Weiterbildung zum „Verbandsgeprüften Bestatter“ an.


    Noch 2018, spätestens 2019 wird dann endlich der groß nachgefragte „Bestattungsfachwirt“ angeboten. Infos hierzu findet man auf jeden Fall unter „Aktuelles“, sobald es Neuigkeiten zu berichten gibt.

Rund um die Bestattung

  • Warum benötigt man bei der Feuerbestattung einen Sarg?

    Ganz einfach: Der Verstorbene muss bei einer Feuerbestattung nicht nur für die Überführung in einen Sarg eingebettet werden. Im Krematorium wird der Sarg zusammen mit dem Verstorbenen und einem Schamottstein in eine einzelne Kammer des Ofens eingeschoben. Der Einäscherungsvorgang wird durch den Sarg, der durch die Hitze im Ofen Feuer fängt, in die Wege geleitet.


  • Welche Aufgaben kann der Bestatter für mich übernehmen?

    Das Leistungsspektrum eines Bestatters ist sehr umfangreich. Welche Dienstleistungen, Abmeldungen oder Erledigungen er für Sie durchführen soll, klärt man am besten in einem persönlichen Gespräch mit dem Bestatter Ihrer Wahl. Eine kleine Übersicht finden Sie in unserer Checkliste.

  • Ist es empfehlenswert, einen Preisvergleich im Internet zu machen?

    Grundsätzlich ist es ratsam, sich Angebote für eine Bestattung bei verschiedenen Anbietern einzuholen. Das geht am einfachsten per Email, über das Kontaktformular des Bestatters Ihrer Wahl, über das Telefon oder Sie stellen Ihre Fragen in einem persönlichen Gespräch.


    Im Idealfall gibt man Ihnen die Daten zu Ihrer Anfrage schriftlich, sodass Sie sich diese zu Hause nochmal in Ruhe anschauen können. Viele Bestatter haben einen Kostenrechner auf Ihrer Homepage, der eine ungefähre Angabe zu den Kosten der gewünschten Bestattungsart geben kann. Hier muss man vorher überprüfen, ob die kommunalen Kosten bereits eingeplant wurden oder noch dazu gerechnet werden müssen.


    Auf sogenannte „Billigbestatter“ sollte ganz verzichtet werden, denn diese Anzeigen locken mit preiswerten Angeboten, welche meist auf Grund von weiteren Leistungen und damit verbundenen Kosten nicht eingehalten werden können.

  • Welche Kosten kommen in einem Trauerfall auf mich zu?

    Grundlegend setzen sich die Kosten einer Bestattung aus vielen Komponenten zusammen – hauptsächlich aus dem Bestatter, der Kommune, eventuell dem Krematorium und dem Steinmetz.


    Der Bestatter fakturiert Produkte wie Sarg und Urne sowie Leistungen wie die Abholung oder die Ausrichtung der Trauerfeier. Weiterhin nimmt er meist die Kosten der Traueranzeigen, der Leichenschau, dem Floristen oder der Trauerpost auf seine Rechnung. Die Kommune berechnet Kosten für das Grab, die Kapelle, die Beisetzung und das Öffnen und Schließen des Grabes (hier kann auch das Krematorium auftauchen, wenn der Verstorbene im Beisetzungsort eingeäschert wurde). Zuletzt bekommt der Steinmetz ein Honorar.


    Die Höhe der Rechnungen sind nicht nur regional abhängig sondern richten sich auch nach den Wünschen der Angehörigen und dem Angebot des Bestatters. Eine Bestattung kann zwischen 2.300 € und 6.000 € kosten. Wenn der Gestaltungswunsch ausgefallener und aufwändiger ist, kann sich der Betrag selbstverständlich erhöhen, hier aber immer in Absprache mit den Hinterbliebenen. Um sich frühzeitig darüber zu informieren, bespricht man anfallende Kosten am besten mit dem Bestatter seiner Wahl.

  • Wie finde ich den besten Bestatter für mich und meine Familie?

    Wichtig ist natürlich, dass man sich zunächst darüber Gedanken macht, was alles erledigt werden soll. Erst dann ist es ratsam, sich einen Bestatter zu suchen, der all diese Leistungen anbietet. Möchte man zum Beispiel in den eigenen Räumlichkeiten des Bestatters eine kleine persönliche Zeremonie abhalten macht es wenig Sinn, sich einen Unternehmer auszusuchen, der nur Ausstellungen vorzeigen kann. Mindestens genauso ausschlaggebend sollte die Sympathie sein: Man vertraut dem Bestatter seine liebste Mama oder den herzensguten Onkel an, eine zunächst fremde Person, welche in kürzester Zeit eine vertrauensvolle Rolle übernehmen soll.


    Ein Hinweis kann die Zertifizierung des Verband unabhängiger Bestatter e.V. sein. Unsere Mitglieder werden in regelmäßigen Abständen überprüft, sodass wir gewährleisten können, dass Hinterbliebene den Service bekommen, den sie sich wünschen. Sollte es darüber hinaus trotzdem zu einem unschönen Vorfall kommen, arbeiten wir zügig gemeinsam an einer Lösung. Anhand der Teilnehmerliste unserer Seminare sehen wir auch, dass Unternehmer ihre Angestellten fördern. In Gesellschaft der Kollegen aus ganz Deutschland lernt man über ein oder mehrere Wochenenden hinweg in den unterschiedlichen Bereichen eines Bestattungsinstitutes neue Regelungen und Handhabungen kennen. So können sich die Hinterbliebenen dauerhaft auf einen Dienstleister verlassen, welcher auf die Bedürfnisse der Familien eingeht und die Wünsche und Bearbeitung ihrer Sorgen an erste Stelle stellt.

Vorsorge

  • Wie sichere ich am besten meinen Vorsorgevertrag finanziell ab?

    Für die finanzielle Absicherung gibt es grundlegend zwei Möglichkeiten:


    1. BT Bestattungstreuhand:  Hier hinterlegt man eine mit dem Bestatter besprochene Summe, welche im Trauerfall dann plus Zinsen an den Bestatter ausbezahlt wird. Er begleicht alle angefallenen Rechnungen und zahlt den eventuell vorhandenen Überschuss an die Angehörigen aus. Bei dieser Art der Absicherung ist gewährleistet, dass Ihre Bestattung abgesichert ist, selbst wenn Sie zukünftig Unterstützung des Lebensunterhaltes durch das Sozialamt bekommen sollten. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.bestattungstreuhand.de/.


    2. Sterbegeldversicherung: Eine Sterbegeldversicherung zeichnet sich vor allem durch ihren monatlichen Betrag aus, der vorab durch ihr Eintrittsalter und die Höhe der Absicherungssumme festgelegt wird. Empfehlenswert ist es, diese Versicherung an den Bestatter Ihrer Wahl abzutreten.

  • Warum ist das Thema Bestattungsvorsorge so wichtig?

    Die beiden Hauptgründe, warum immer mehr Menschen eine Bestattungsvorsorge abschließen, sind naheliegend. Zum Einen hat man vielleicht keine Angehörigen mehr, die sich um die eigene Bestattung kümmern. Andererseits möchte man seiner Familie und den Freunden in der Zeit nach dem Tod genug Zeit und Raum zum Trauern geben – da sollen sie sich nicht noch mit der Planung der Trauerfeier beschäftigen müssen. Der Schritt zur Vorsorge ist groß – wer rechtzeitig vorsorgt, ist nicht nur mutig, sondern auch selbstbewusst. Man bespricht in Ruhe den Ablauf und die Wünsche mit der Familie oder einer vertrauten Person und lässt dies dann in einem Bestattungsvorsorgevertrag verankern.

  • Ist meine Bestattungsvorsorge vor dem Sozialamt geschützt?

    Die Bestattungsvorsorge ist grundsätzlich vor dem Sozialamt gesichert, solange sie als angemessen gilt. Um dies vorauszusetzen ist es sinnvoll, mit dem Bestatter zusammen die Bestattung zu planen und mit den ortsüblichen Kosten des Friedhofes oder der Kommune den Betrag der finanziellen Absicherung zu kalkulieren. Weiterhin sichert man das Geld nun treuhänderisch ab (www.bestattungstreuhand.de), um so die eigene Bestattung vor dem Antrag des Sozialamtes zu schützen.


    Übrigens: Es ist nicht empfehlenswert, das Geld einfach so auf ein Sparbuch zu legen. Hier geht es leicht verloren und kann nicht überwacht werden. Zudem fällt das Sparbuch nach dem Tod zur Erbmasse und kann eventuell bei der Bestattung gar nicht berücksichtigt werden.

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