News beim VuB

Sarg mit Blumenschmuck
12 Apr., 2024
Informationen für Angehörige im Todesfall
Ein Kind fährt mit einem Einkaufswagen eine Treppe hinauf.
12 März, 2024
TANEXPO: International funeral and cemetery exhibition, 04.04. — 06.04.2024 Bologna
Covid Sicherheitskonzept
23 März, 2023
Seminare wieder möglich unter Einhaltung der Corona-Schutzverordnung
Helga Schmidtke
18 Juni, 2019
Ein Kind wird oder wurde still geboren, es wurde eine lebensverkürzende Erkrankung festgestellt oder ein Kind musste diese Erde aus einem ganz anderen Grund schon wieder verlassen. In den Familien herrscht absoluter Ausnahmezustand und nichts ist mehr, wie es vorher war und wird es auch nie mehr sein. Die Zeit zwischen der stillen Geburt, dem Tod und der Bestattung ist eine heilige Zeit und Bestatter(innen) sind den Eltern hier wertvolle Begleiter(innen) auf diesem Weg. Nicht selten auch die Einzigen, die als Fels in der Brandung betroffenen Familien zur Seite stehen. Doch- wie gehen wir mit dieser ganz speziellen Herausforderung um ? Wie können wir es gut schaffen, eine gesunde Balance zu halten zwischen Empathie und eigenen Grenzen? Was kann und darf möglich sein, auf diesem ganz speziellen Weg für betroffene Familien, und warum wir vielleicht manchmal einfach nur ein wenig mehr Mut brauchen, diesen Weg zu gehen….. Dafür soll dieses Wochenende Raum geben Inhalte Unterschiede Abort, Fetozid, stille Geburt, Neugeborenentod Die kleinen aber feinen Unterschiede in der Begleitung durch ein Bestattungsunternehmen Überführung Aufbahrung Verabschiedung Bestattung Umgang mit betroffenen Familien Erinnerungen schaffen Was ich schon immer gerne wissen wollte Austausch und Fragen zum Thema Sternenkinder Referentin:  Helga Schmidtke
Sargträger
15 Jan., 2019
Pressemitteilung
Pfeile grün
07 Jan., 2019
Ein kollektiver Rahmenvertrag für selbstständige Mitgliedsunternehmen des Verband unabhängiger Bestatter e.V. wurde mit der „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“ kurz „GEMA“ geschlossen. Es gibt so gut wie keine Trauerfeier ohne Musik, die meisten Angehörigen haben konkrete Musikwünsche, Dadurch steigt die Nutzung der Musik von Datenträgern, die immer häufiger bei einer Beerdigung eingesetzt werden, nur noch in den seltensten Fällen erklingt live gespielte Musik. Wenn jedoch ein Musikstück von einem Datenträger auf einer öffentlichen Veranstaltung aufgeführt wird, müssen dafür GEMA-Gebühren gezahlt, da die Musikstücke urheberrechtlich geschützt sind. Bei Musikeinspielungen bei einer Trauerfeier wurden früher 18, – € an die GEMA direkt abgeführt. Durch einen kollektiven Rahmenvertrag des Verband unabhängiger Bestatter mit der GEMA sind diese Gebühren für alle selbstständigen Mitgliedsunternehmen abgedeckt. Wie funktioniert der Service? Der VuB und die GEMA gehen dabei gemeinsame Wege. In einem Sonderabkommen sind die Nutzungsrechte für die Mitgliedsunternehmen exklusiv geregelt, so dass die öffentliche Aufführung von Musik im Rahmen einer Beisetzung für die Bestatter des VuB kostenfrei ist. Die Pauschalgebühren und den Verwaltungsaufwand hat der VuB für die Mitgliedsunternehmen übernommen.
Seminar neu
08 Sept., 2018
Die Ausbildung besteht aus einzelnen Bausteinen, die aufeinander aufbauen, um am Ende ein „Sprachprodukt“ abliefern zu können, das individuell der oder dem Verstorbenen gerecht wird und gleichzeitig der Familie helfen soll, einen der ersten Schritte auf dem Weg zurück ins Leben zu gehen. Keine Vita gleicht der anderen und kein Abschied gleicht dem anderen. Die Ansprache zu personalisieren ist oberstes Ziel. Unterschiedlichen Menschen und Lebenssituationen können wir nicht mit Floskeln gerecht werden. „Lückentexte“ sind verbreitet, passen zur professionellen Rednerarbeit aber ungefähr so, wie das Billy-Regal zum Möbeltischler-Meister… (auf seine Art ist es trotzdem genial, stimmt.) ???? Was ist Inhalt der Module? Beim Sprechen geht es immer um das Was und Wie. In unserem Bereich ist damit die textliche Gestaltung der Informationen gemeint, die wir erhalten haben und die Präsentation unserer Rede. „Präsentieren“ wiederum bedeutet viel mehr als „vorlesen“… Beide Themen – Was und Wie – unterteilen sich in die jeweiligen Bausteine. Inhalte im Basis-Seminar: Berufsbild …die Ansprache zu halten ist nur eine der Aufgaben Die Angehörigen …“richtige“ Worte im ersten Telefonat – Vertrauen gewinnen, Eindrücke vermitteln und den späteren Gesprächspartner einzuschätzen lernen Das Gespräch im Trauerhaus …Umgang mit Angehörigen, der Einstieg ins Gespräch, Gespräch statt Verhör, Fragetechniken Praxis-Simulation in Gruppenarbeit Was zeichnet eine gute Rede aus? …verschiedene Video-Beispiele und die Diskussion darüber Sinn und Ziel der Ansprache zum Abschied …die Familie hat oft auch sehr klare Vorstellungen darüber Aufbau einer Trauerrede Vorstellung von Texten …die Ihr mitgebracht habt Lampenfieber …ist keine Krankheit Die erste selbstgeschriebene Rede …mit der dazugehörigen Präsentation Das Basis-Seminar soll einen ersten Eindruck vermitteln, ohne zu sehr in die Tiefe zu gehen. Es soll Interesse erweitern und eigene Fähigkeiten erkennen lassen. Dieses Modul soll aber auch dazu dienen, in Absprache mit uns einzuschätzen, ob Euer Weg als Redner vor eine Trauergemeinde führt, oder eben eher nicht. ⭐️ Im späteren Aufbaukurs und den max. zwei darauffolgenden steigen wir in die Details ein. Wir schreiben Intros mit und ohne Religionsbezug, setzen die Informationen in vortragbare Biographien um, lernen Texte in unterschiedlicher Form zu präsentieren, legen besonderen Wert auf den „richtigen“ Vortrag, erfahren über Körpereinsatz, Atmung und eigene Darstellung. Unterschiedliche Dozentinnen und Dozenten werden Euch dabei ihre Erfahrung zur Verfügung stellen, z. B. speziell auch zu den Themen „Sternenkinder“ und Ansprachen bei Abschieden von Kindern. Präsenz-Veranstaltungen und individuelles Coaching, bzw. Übungen per Skype wechseln einander ab. Später werden erste selbst geschriebene Reden für die Praxis von uns gegengelesen und mit den entsprechenden Anmerkungen, bzw. Vorschlägen versehen. ☝Die Seminare sind für den Berufsalltag entworfen und es gilt der Leitsatz: „So viel Praxis wie nur möglich und nur so viel Theorie wie nötig“ Der Preis für das Grund-Seminar (zwei Tage – 9.2.19 & 10.2.19) beträgt € 400,- (zzgl. 19% MwSt.). Seminar-Getränke und Mittagsessen an beiden Tagen sind im Preis enthalten. Veranstaltungsort ist: 36341 Lauterbach, Burg 1 Mindestteilnehmerzahl: 5  Maximale Teilnehmerzahl: 10
Mann im Anzug
24 Juli, 2018
Autorin: Tita von Hardenberg
Gebäude Glaswand
von Roland Ertl 26 Apr., 2018
Das Thema DSGVO hat sicherlich schon jeden von Euch erreicht. Die vielen Änderungen sind definitiv nicht links liegen zu lassen: es geht hier nicht nur darum, die Weitergabe privater Daten an Standesämter zu regeln. Einige Bestatter haben bereits um Unterstützung und Aufklärung gebeten. Exclusiv für unsere Mitglieder werden wir in den nächsten Tagen mit Spezialisten zusammen arbeiten, um Euch alle nötigen Informationen dauerhaft bieten zu können. Hierbei spielen (unter anderem) regionale Kriterien sowie Eure verschiedenen Unternehmensgrößen besondere Rollen. Ein weiterer wichtiger Faktor ist, dass wir die DSGVO allgemein, aber vor allem branchenbezogen vorstellen möchten. In Kürze werden wir alle Mitglieder gesondert informieren, wie unser Service für sie aussieht. Wir möchten auf jeden Fall die Frist bis Ende Mai einhalten. Uns ist wichtig, dass Ihr ausreichend Möglichkeiten geboten bekommt, um die neue Datenschutzgrundverordnung nicht nur kennen zu lernen, sondern sie auch anwenden zu können.
Urne
10 Apr., 2018
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat im August 2017 eine Klage abgewiesen (vgl. Aktenzeichen 14 K 4013/16). Gegenstand der Klage war die Umbettungen von Aschen der Eltern der Klägerin, welche in verschiedenen Urnenreihengräbern beigesetzt wurden. Durch den Umzug der Klägerin wollte diese die Urnen nun auf dem örtlichen Friedhof in ihrer Nähe erneut beerdigen. Zwar ist die Klage zulässig, stellt aber keinen besonderen Grund dar. Weiterhin ist lediglich der Umzug der Familienmitglieder und damit verbunden die fehlende Möglichkeit zu regelmäßigen Besuchen des Grabes nicht maßgeblich genug, um einer Umbettung in jedem Fall zuzustimmen. Das Gericht berief sich in erster Linie auf die Friedhofssatzung des Ortes. Laut dieser darf die Totenruhe nicht gestört werden, die Verwaltung kann in besonderen und schwerwiegenden Situationen einer Umbettung ausnahmsweise aber zustimmen. Einen solchen sah das Gericht in diesem Fall nicht. Eine Umbettung darf erlaubt werden, wenn der triftige Grund die Totenruhe überwiegt. Die Verletzung der Totenruhe ist auch unter Kriminalstrafe gestellt, § 168 Strafgesetzbuch (StGB).
Grafik Sargbestattung
21 Nov., 2017
Aeternitas und Emnid fragten nach den Bestattungswünschen der Bundesbürger [aeternitas-sargbestattung]
Friedhof
21 Nov., 2017
… oder der Untergang der abendländischen Kultur?
Sarg Bestattung Blumen
21 Nov., 2017
Sozialgericht Karlsruhe stärkt Rechte von Leistungsempfängern (02.03.2016)
Grab Blumen Trauerkerze
21 Nov., 2017
(Quelle: Aeternistas e.V. – Homepage)
Sarg
21 Nov., 2017
Rund 75 % sind FÜR eine Änderung des Bestattungsgesetzes Die Asche des verstorbenen Onkels im Garten verstreuen? Die Urne mit den Überresten der Mutter für zwei Jahre auf dem Kaminsims stellen? Bisher ist das in Schleswig-Holstein nicht gestattet. Die Piratenfraktion im Landtag will das ändern und das Bestattungsgesetz lockern. Konkret möchten die Piraten, dass jeder selbst schriftlich festlegen kann, was nach dem Tode mit der Asche einmal geschehen soll. Angehörigen könnte es danach erlaubt werden, die Urne für bis zu zwei Jahre in ihrer Wohnung aufzubewahren. Zudem soll erlaubt werden, die Asche von Verstorbenen außerhalb vor Friedhöfen zu verstreuen. Piraten-Fraktionschef Breyer betonte, die vorgeschlagenen Regelungen sollten nur für Menschen gelten, die ihren letzten Hauptwohnsitz in Schleswig-Holstein hatten, um „Bestattungstourismus“ zu verhindern. ANTRAG ZUR ÄNDERUNG DES BESTATTUNGSGESETZES Nun gaben die Piraten zu dem Thema eine Umfrage in Auftrag. TNS Infratest befragte im November und Dezember rund 300 Haushalte in Schleswig-Holstein am Telefon. Danach sehen 75 Prozent der Schleswig-Holsteiner eine Modernisierung des Bestattungsrechts positiv. Die Piraten brachten einen entsprechenden Antrag zur Änderung des Bestattungsgesetzes in den Landtag ein. Kommende Woche soll über ihn abgestimmt werden. NORDKIRCHE: TRAUERKULTUR WIRD PRIVATISIERT Die Nordkirche kritisiert die Gesetzesinitiative. Pressesprecher Stefan Döbler warnte, „eine Aufweichung oder Aufhebung der bestehenden Regelungen würde die Erinnerungs- und Trauerkultur immer weiter privatisieren und zu einer weiteren Anonymisierung der Verstorbenen führen.“ ALHEIT: BREITER KONSENS NOTWENDIG Bereits im März 2016 debattierte der Landtag das Thema. Damals zeigten sich die anderen Fraktionen im Landtag grundsätzlich offen dafür, das Regelwerk für Bestattungen zu verändern. Sie wollten aber noch viele Detailfragen klären. Aus der CDU kamen damals kritische Töne. Die Unions-Abgeordnete Petra Nicolaisen wollte beispielsweise wissen, wer garantiere, dass die Urne nach zwei Jahren tatsächlich beigesetzt wird. Die Grünen fragten, ob es mit der Totenwürde vereinbar sei, wenn die Asche privat aufbewahrt oder auf einem Privatgrundstück verstreut werde. Und Sozialministerin Kristin Alheit (SPD) machte klar, dass bei so einer Frage auf jeden Fall ein breiter Konsens notwendig sei. Und auch in den Kommentaren tun Leser ihre Meinung kund, so zum Beispiel Wolfgang Töde: „Das ist das erste Mal, dass ich den Piraten zustimmen kann. Wichtig ist, dass ich einen Platz habe, an dem ich die letzte Ruhe finde, an dem ich mich wohlfühlte und lebte. Das gilt auch umgekehrt für meine Frau. Ich möchte selbst entscheiden, wo meine Asche hinkommt. Im Endeffekt werden wir doch alle wieder zu einem Teil der Natur.“ (Quelle: http://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Bestattungsrecht-Asche-verstreuen-oder-nicht,bestattungsrecht110.html )
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